Verwaltungsstrafrecht – Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren

Das Verwaltungsstrafrecht betrifft Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften, die von Verwaltungsbehörden geahndet werden. Anders als im gerichtlichen Strafrecht erfolgt die Ahndung nicht durch Strafgerichte, sondern durch Bezirksverwaltungsbehörden, Magistrate oder spezialisierte Behörden. Verwaltungsstrafen können erhebliche finanzielle, berufliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Besonders für Unternehmer, Geschäftsführer und verantwortliche Beauftragte ist das Verwaltungsstrafrecht von hoher Relevanz. In zahlreichen Materiengesetzen – etwa im Gewerberecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Ärztegesetz, oder Baurecht – sind strafrechtliche Bestimmungen enthalten, die bei Verstößen empfindliche Geldstrafen vorsehen.

Typische Bereiche im Verwaltungsstrafrecht

Typische Vorwürfe im Verwaltungsstrafrecht betreffen unter anderem:

  • Verkehrsrecht: etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogenbeeinträchtigungen im Straßenverkehr, Führerscheinmaßnahmen, Fahrerflucht oder Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.
  • Gewerberecht: beispielsweise Verstöße gegen gewerberechtliche Auflagen, fehlende Bewilligungen oder Verstöße gegen gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen der Unternehmensführung.
  • Arbeits- und Sozialrecht: insbesondere Vorwürfe im Zusammenhang mit Lohn- und Sozialdumping, Arbeitszeitbestimmungen, Arbeitnehmerschutzvorschriften oder Meldepflichten.
  • Ausländerbeschäftigungsrecht: insbesondere Verfahren wegen behaupteter Verstöße gegen Beschäftigungsbewilligungen oder arbeitsrechtliche Vorschriften bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.
  • Datenschutzrecht: etwa Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche teilweise erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen können.
  • Umweltrecht: beispielsweise Verstöße gegen umweltrechtliche Genehmigungen, Entsorgungsvorschriften oder naturschutzrechtliche Bestimmungen.
  • Baurecht: etwa Verfahren wegen behaupteter Verstöße gegen baurechtliche Bewilligungen, Auflagen oder Nutzungsvorschriften.
  • Markt- und Wettbewerbsrecht: insbesondere Verstöße gegen Kennzeichnungs-, Informations- oder Verbraucherschutzvorschriften.
  • Unternehmens- und Betriebsrecht: Verfahren aufgrund behaupteter Verstöße gegen behördliche Auflagen, Dokumentationspflichten oder gesetzliche Organisationsvorschriften.

Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens

Ein Verwaltungsstrafverfahren beginnt häufig mit:

  • einer behördlichen Kontrolle
  • einer Anzeige
  • einer anonymen Meldung
  • einer Betriebsprüfung

Betroffene erhalten in der Regel eine Aufforderung zur Rechtfertigung oder eine Strafverfügung. Bereits hier ist eine rechtlich fundierte Stellungnahme entscheidend. In vielen Fällen bestehen kurze Fristen für Einsprüche oder Stellungnahmen. Versäumte Fristen oder unpräzise Angaben können zu erheblichen Nachteilen führen.

Gegen Straferkenntnisse besteht die Möglichkeit der Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht. In weiterer Folge kann – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

Unsere anwaltlichen Leistungen im Verwaltungsstrafrecht

Eine erfolgreiche Verteidigung im Verwaltungsstrafrecht erfordert präzise Kenntnis der materiellrechtlichen Bestimmungen sowie der formellen Verfahrensvorschriften.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Prüfung von Strafverfügungen und Straferkenntnissen
  • Ausarbeitung fundierter Stellungnahmen
  • Vertretung vor Verwaltungsbehörden
  • Kommunikation mit Behörden
  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten
  • Einbringung von Beschwerden und Revisionen an Verwaltungsgerichte
  • Prüfung von Verfahrensmängeln
  • Entwicklung strategischer Verteidigungskonzepte

Ziel unserer Tätigkeit ist es, Verwaltungsstrafverfahren möglichst frühzeitig zu beenden, Strafen zu vermeiden oder deutlich zu reduzieren und die Auswirkungen für unsere Mandanten so gering wie möglich zu halten. Gerade im Verwaltungsstrafrecht bestehen oft gute Möglichkeiten, durch rechtzeitiges und strukturiertes Vorgehen eine Einstellung des Verfahrens oder eine erhebliche Strafmilderung zu erreichen.

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