Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst verwaltungsrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Verkehrsunfälle oder Verkehrsdelikte können neben finanziellen Belastungen auch strafrechtliche und führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Besonders bei schweren Verkehrsunfällen überschneiden sich mehrere Rechtsgebiete: Neben Verwaltungsstrafverfahren drohen strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung sowie zivilrechtliche Schadenersatzforderungen.

Typische Fallkonstellationen im Verkehrsrecht sind:

  • Verkehrsunfälle mit Personen- oder Sachschäden
  • Alkohol- oder Drogenfahrten
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Führerscheinentzug
  • Verwaltungsstrafen
  • Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche

Komplexität moderner Verkehrsverfahren

Ein Verkehrsunfall kann gleichzeitig:

  • ein Verwaltungsstrafverfahren auslösen,
  • ein gerichtliches Strafverfahren nach sich ziehen,
  • sowie zivilrechtliche Schadenersatzforderungen begründen.

Hinzu kommen Auseinandersetzungen mit Haftpflicht- oder Kaskoversicherungen. Ohne strategische Koordination drohen widersprüchliche Angaben und rechtliche Nachteile.

Unsere anwaltlichen Leistungen im Verkehrsrecht

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren
  • Vertretung im gerichtlichen Strafverfahren
  • Beratung bei Führerscheinentzug
  • Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzengeld
  • Abwehr überhöhter Forderungen
  • Verhandlungen mit Versicherungen

Ziel ist eine koordinierte, strategisch abgestimmte Vertretung über alle beteiligten Verfahren hinweg.

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