Allgemeines Strafrecht – Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht

Strafverfahren können jede Person – unabhängig von beruflicher Stellung oder gesellschaftlicher Position – betreffen und haben oftmals weitreichende persönliche, berufliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren beginnt häufig unerwartet, etwa durch eine Anzeige, eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder andere behördliche Maßnahmen. Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite eines Ermittlungsverfahrens. Gerade in dieser frühen Phase werden jedoch wesentliche Weichen für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens gestellt. In der Praxis zeigt sich, dass eine frühzeitige und strategisch ausgerichtete Verteidigung häufig entscheidend für einen positiven Verfahrensausgang ist.

Strafverteidigung – unsere Leistungen im Strafrecht

Neben unserer Spezialisierung im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht vertreten wir Mandanten im gesamten österreichischen Strafrecht.

Typische Straftatbestände im allgemeinen Strafrecht sind insbesondere:

  • Tötungsdelikte (§§ 75 ff StGB)
  • Körperverletzungsdelikte (§§ 83 ff StGB)
  • Nötigung, gefährliche Drohung und Stalking (§§ 105 ff StGB)
  • Ehr- und Persönlichkeitsdelikte, wie etwa Üble Nachrede (§ 111 StGB), Kreditschädigung (§ 152 StGB) und Beleidigung (§ 113 StGB)
  • Umweltstrafdelikte (§§ 180 ff StGB)
  • Sexualstrafrechtliche Delikte (§§ 201 ff StGB)
  • Urkundendelikte (§§ 223 ff StGB)
  • Cybercrimedelikte (§§ 118a ff, 126a ff, 225a StGB)
  • Organisierte Kriminalität und Terrorismusdelikte (§§ 278 ff StGB)
  • Falsche Beweisaussage (§ 288 StGB), Fälschung bzw Unterdrückung von Beweismitteln (§§ 293 ff StGB) und Verleumdung (§ 297 StGB)

Darüber hinaus bestehen zahlreiche strafrechtliche Bestimmungen im sogenannten Nebenstrafrecht, etwa im

  • Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG)
  • Datenschutzgesetz (DSG)
  • Fremdenpolizeigesetz (FPG)
  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
  • Suchtmittelgesetz (SMG)
  • Waffengesetz (WaffG)

Internationales Strafrecht

Strafrechtliche Verfahren können auch eine internationale Komponente aufweisen. Unsere Kanzlei ist auch auf internationales Strafrecht spezialisiert. Wir vertreten Mandanten insbesondere in:

  • Auslieferungsverfahren innerhalb und außerhalb der Europäischen Union
  • Verfahren im Zusammenhang mit Europäischen Haftbefehlen
  • Verfahren im Zusammenhang mit internationalen Fahndungen und Interpol-Ausschreibungen (Red Notice)
  • grenzüberschreitenden Rechtshilfeverfahren

Wir übernehmen die erforderlichen rechtlichen Schritte gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften und internationalen Behörden.

Ablauf eines Strafverfahrens in Österreich

Das Strafverfahren gliedert sich in mehrere Phasen

  1. Ermittlungsverfahren
  2. Einstellung oder Anklage durch die Staatsanwaltschaft
  3. Hauptverhandlung vor Gericht
  4. Urteilsverkündung (Freispruch oder Verurteilung)
  5. gegebenenfalls Rechtsmittelverfahren

Bereits im Ermittlungsverfahren bestehen wesentliche Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung und Akteneinsicht. Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft sollten grundsätzlich erst nach rechtlicher Beratung erfolgen. Einmal gemachte Angaben lassen sich später häufig nur schwer korrigieren und können den weiteren Verfahrensverlauf wesentlich beeinflussen.

Unsere anwaltlichen Leistungen im Strafrecht

Eine professionelle Strafverteidigung bedeutet mehr als bloße Reaktion auf Vorwürfe. Sie erfordert Erfahrung, strategisches Vorgehen und eine sorgfältige Analyse der rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslage.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Begleitung bei polizeilichen Einvernahmen
  • Vertretung bei Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen
  • Vertretung in Haftsachen
  • Ausarbeitung schriftlicher Stellungnahmen und Anträge
  • Analyse und Bewertung der Beweislage
  • Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien
  • Vertretung vor Bezirks- und Landesgerichten sowie Schöffen- und Geschworenengerichten
  • Einbringung von Rechtsmitteln
  • Opfervertretung und Privatbeteiligung
  • Vertretung in Privatanklageverfahren

Strafverfahren stellen für Betroffene häufig eine erhebliche persönliche und wirtschaftliche Belastung dar. Neben der rechtlichen Verteidigung ist daher auch ein strukturierter, diskreter und lösungsorientierter Umgang mit der Situation wesentlich. Unser Ziel ist es, Verfahren möglichst frühzeitig einzustellen, diversionelle Erledigungen zu erreichen oder im gerichtlichen Verfahren die bestmögliche Entscheidung für unsere Mandanten zu erzielen.

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