Nemec Kern Loevi Rechtsanwälte
Nemec Kern Loevi Rechtsanwälte
03.07.2026

Handbuch Medizinstrafrecht: Die erste umfassende Darstellung des österreichischen Medizinstrafrechts

Mit dem Handbuch Medizinstrafrecht ist im Linde Verlag erstmals in Österreich ein umfassendes Werk zum österreichischen Medizinstrafrecht erschienen. Herausgegeben wird das rund 1.400 Seiten umfassende Handbuch von unserem Kanzleipartner Dr. Alexander Kern gemeinsam mit Dr. Elias Schönborn. Es verbindet strafrechtliche Grundlagen mit den zahlreichen praktischen Fragestellungen, die sich an der Schnittstelle von Medizin und Recht ergeben.

Die Veröffentlichung ist für uns ein besonderer Anlass, den Blick auf ein Rechtsgebiet zu richten, das in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat und zugleich einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet.

Medizinstrafrecht ist mehr als der klassische Behandlungsfehler

Beim Begriff Medizinstrafrecht denkt man zunächst häufig an strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungs- oder Diagnosefehlern. Tatsächlich reicht das Rechtsgebiet jedoch deutlich weiter.

Medizinische Entscheidungen können eine Vielzahl strafrechtlicher Fragen aufwerfen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob eine Behandlung lege artis durchgeführt wurde. Von zentraler Bedeutung sind ebenso die ärztliche Aufklärung und Einwilligung, die Dokumentation medizinischer Maßnahmen, die ärztliche Verschwiegenheit und der Umgang mit Gesundheits- und Patientendaten.

Darüber hinaus umfasst das Medizinstrafrecht unter anderem Fragen der Sterbehilfe und des Schwangerschaftsabbruchs, der Freiheitsbeschränkung, der Urkundenfälschung, des Abrechnungsbetrugs und der Korruption im Gesundheitswesen. Auch Suchtmittel- und Dopingdelikte können im medizinischen Kontext eine Rolle spielen.

Zunehmend relevant sind zudem strafrechtliche Fragen rund um die Organisation und Verantwortung von Krankenanstalten, Gruppenordinationen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

An der Schnittstelle von Medizin und Strafrecht

Die besondere Herausforderung des Medizinstrafrechts liegt darin, dass medizinische Sachverhalte strafrechtlich beurteilt werden müssen. Dabei treffen unterschiedliche Regelungssysteme aufeinander: Strafrecht, Berufsrecht, Gesundheitsrecht und medizinische Standards greifen ineinander.

Eine strafrechtliche Beurteilung setzt daher regelmäßig ein genaues Verständnis der medizinischen Entscheidungsabläufe und der jeweiligen Behandlungssituation voraus. Gleichzeitig müssen die strafrechtlichen Anforderungen an Kausalität, Sorgfaltspflichtverletzung, objektive und subjektive Zurechnung sowie an die Beweisführung berücksichtigt werden.

Gerade diese Schnittstelle macht das Medizinstrafrecht zu einem Rechtsgebiet, das eine spezialisierte und interdisziplinär ausgerichtete Beratung und Vertretung erfordert.

Medizinstrafrecht als Schwerpunkt unserer Kanzlei

Das Medizinstrafrecht bildet einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit von Nemec Kern Loevi Rechtsanwälte. Wir beraten und vertreten Ärztinnen und Ärzte, Angehörige anderer Gesundheitsberufe sowie Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens in medizinstrafrechtlichen Fragestellungen.

Dabei geht es sowohl um die präventive Beratung bei rechtlich sensiblen medizinischen Entscheidungen als auch um die Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.

Besondere Bedeutung haben dabei häufig Fragen, die bereits lange vor einem Strafverfahren entstehen: Wie muss eine medizinische Maßnahme aufgeklärt und dokumentiert werden? Wann liegt eine wirksame Einwilligung vor? Welche strafrechtlichen Risiken bestehen bei der Organisation medizinischer Abläufe? Welche Bedeutung haben Dokumentationsmängel? Und welche Anforderungen gelten an die Aufarbeitung eines möglichen Behandlungsfehlers?

Kommt es zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, ist neben der rechtlichen Analyse regelmäßig auch eine genaue Auseinandersetzung mit den medizinischen und tatsächlichen Umständen des konkreten Falles erforderlich.

Besonders zeichnet unsere Kanzlei aus, dass wir medizinrechtliche Fragestellungen nicht isoliert aus strafrechtlicher Perspektive betrachten. Neben dem Medizinstrafrecht decken wir auch die damit häufig eng verbundenen Bereiche des Zivilrechts, insbesondere der Arzthaftung, sowie des Disziplinarrechts ab. Dadurch können wir medizinische Sachverhalte umfassend aus unterschiedlichen rechtlichen Perspektiven beurteilen und unsere Mandantinnen und Mandanten auch bei komplexen Fällen ganzheitlich begleiten und zwar von der zivilrechtlichen Haftungsfrage über ein mögliches strafrechtliches Ermittlungsverfahren bis hin zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen.

Das Handbuch Medizinstrafrecht kann hier erworben werden.

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